Auswirkungen der Europäischen Gebäude-Richtlinie / Neue EnEV 2014
Am 01.05.2014 ist die neue Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten -
mit wesentlichen Änderungen bei Verkauf/Vermietung von Bestandsimmobilien. Grund für die Novellierung: Die Anforderungen der Europäischen Gebäuderichtlinie verpflichten die Mitgliedsländer der EU zur Umsetzung der energetischen Ziele in
Europa.
Soll künftig ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkauft werden, hat der Verkäufer / Vermieter dem potenziellen Erwerber/Mieter spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie davon vorzulegen. Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags ist der Energieausweis oder eine Kopie davon an den Erwerber/Mieter zu übergeben! Die Energieausweise werden außerdem ab Mai 2014 ein anderes Erscheinungsbild haben. So wird ein neuer Bandtacho eingeführt, der Energieeffizienzklassen von A+ bis H für Wohngebäude vorsieht. Außerdem kommt es zu einer Neuskalierung des Bandtachos bis maximal 250 kWh/(m²a). Dies wird zu erheblichen Verwirrungen der Verbraucher führen, da die Effizienzklassen keine Auskunft mehr darüber geben. ob z. B. ein Haus der Effizienzklasse C, das mit Pellets beheizt wird, höhere Heizkosten hat, als ein Haus der Effizienzklasse B, das mit Öl beheizt wird. Hier wird sich ein deutlich erhöhter Beratungsbedarf im Verkaufs- bzw. Vermietungsfall ergeben, damit die potenziellen Käufer/Mieter nicht versehentlich aus Unwissenheit Abstand von einer Immobilie nehmen, die eigentlich deutlich geringere laufende Kosten als ein Vergleichsobjekt aufweist. |
Zwei der bisherigen Modernisierungs-Anforderungen an Bestandsgebäude werden verschärft. So sind künftig Heizungen, die vor dem 01.01.1985 eingebaut wurden, bis Ende 2014 auszutauschen. Oberste Geschossdecken müssen in bestimmten Fällen gedämmt bzw. vorhandene Dämmungen ergänzt werden. Allerdings gibt es auch hier wieder Ausnahmen von den Nachrüstpflichten, die übrigens künftig von den Bezirksschornsteinfegern überprüft und bei Nichteinhaltung gemeldet werden müssen. Im Gegenzug dürfen elektrische Speicherheizsystem (Stromheizungen) entgegen der ursprünglich angestrebten zwingenden Außerbetriebnahme-Verpflichtung nun doch weiter betrieben werden. Leider ist zu erwarten, dass auch diese anstehende Novellierung der Energie-Einsparverordnung vermutlich noch nicht das "Ende der Fahnenstange" ist. Künftig müssen auch in Immobilienanzeigen der Tageszeitungen und bei der Präsentation in den Internet-Portalen entsprechende Pflichtangaben aufgenommen werden. Fehlende Pflichtangaben stellen künftig eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld von bis zu EUR 15.000,00 nach sich ziehen kann. Werden veraltete Heizkessel nicht ausgetauscht oder oberste Geschossdecken nicht gedämmt, ist von Busgeldern bis zu EUR 50.000,00 die Rede. |
Fazit: Es wird künftig für jeden privaten Immobilien-eigentümer im Bereich Vermietung und Verkauf sehr viel zu beachten geben, wenn es um die energetische Einstufung seiner Immobilie bzw. um die Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten geht. Fehler oder ganz einfach Unwissenheit können auch ohne Absicht zu teuren Buß-geldern führen. Wir haben uns bereits intensiv mit den Auswirkungen der neuen Energie-Einspar-Verordnung beschäftigt. Sichern Sie sich dieses Know-How und einen wertvollen Informations-vorsprung, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen. Rufen Sie an! Gute Beratung ist nicht teuer, aber ohne oder mit schlechter Beratung kann es schnell teuer für Sie werden! |
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